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RLT Hygiene Frankfurt

RLT-Hygieneinspektion in Frankfurt

RLT-Anlagen in Frankfurt hygienisch inspizieren lassen

Beschreiben Sie Anlagenart, Anzahl und benötigte Leistung. So kann Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen vorbereitet werden.

  • Hygieneinspektion nach VDI 6022 Blatt 1 und 1.1
  • Hygiene-Erstinspektion, Wiederholungsinspektion und Prüfbericht
  • Mögliche Vermittlung an unabhängige Fachbetriebe und Sachkundige

Die Inspektionsfristen richten sich nach der Einstufung nach VDI 6022, der Nutzungsart, der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygieneplan des Betreibers. Es gibt keine pauschalen, für alle RLT-Anlagen gleichermaßen geltenden Fristen.

Die Ausführung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Inspektionsleistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.

Hygieneinspektion anfragen

Wenige Angaben genügen – wir melden uns zurück.

Mit dem Absenden entsteht noch kein Vertrag und keine Verpflichtung.

Symbolbild: RLT-Anlage und Luftkanäle in einer technischen Zentrale
RLT-Anlage in einer technischen Zentrale – Hygieneinspektion nach VDI 6022 (Symbolbild).

Hygiene-Check: Ist eine Inspektion nach VDI 6022 erforderlich?

Nicht jede Lüftungsanlage ist gleich. Die Einstufung nach VDI 6022 hängt vom Anlagentyp, der Luftbefeuchtung und der Nutzung ab.

1

RLT-Anlagen ohne Befeuchtung

Gemäß VDI 6022 wird die Hygieneinspektion bei Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten in der Regel alle drei Jahre fällig.

2

RLT-Anlagen mit Befeuchtung

Bei Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Komponenten ist die Hygieneinspektion in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen.

3

Anlagen im Gesundheitswesen

In medizinischen Einrichtungen gelten neben der VDI 6022 zusätzlich die Anforderungen der DIN 1946-4. Die Intervalle richten sich nach Nutzung und Hygieneplan.

4

Anlagen in Hotels und Gastronomie

Gastgewerbe mit Publikumsverkehr: Hygieneinspektion orientiert an Nutzungsfrequenz, Gästekapazität und den geltenden Regelwerken.

Prüfumfang der Hygieneinspektion nach VDI 6022

Als spezialisierter Dienstleister werden Hygiene-Erstinspektionen und wiederkehrende Hygieneinspektionen gemäß VDI 6022 Blatt 1 durchgeführt und die Ergebnisse in einem ausführlichen Prüfbericht dokumentiert.

👁️ Sichtprüfung

Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel, der Außenluftansaugung und des Fortluftauslasses. Fotodokumentation der festgestellten Auffälligkeiten.

🔬 Mikrobiologische Untersuchung

Oberflächenbeprobungen und Luftkeimzahlbestimmungen mit zusätzlicher Schimmelpilzdifferenzierung. Analyse der Proben durch ein akkreditiertes Prüflabor.

📄 Dokumentation

Ausführlicher Prüfbericht, fachliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse sowie Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Optimierung der hygienischen Zustände.

Erstinspektion und Wiederholungsinspektion im Vergleich

Zwei zentrale Leistungen mit unterschiedlichem Umfang und unterschiedlichen Anlässen.

LeistungAnlassUmfangDokumentation
ErstinspektionNeue Anlage oder erstmalige PrüfungOrtsbesichtigung, Probenahme, vollständige BestandsaufnahmeAusführlicher Prüfbericht mit Einstufung
WiederholungsinspektionJe nach VDI-Kategorie und HygieneplanPrüfung auf Abweichungen, mikrobiologische UntersuchungAktualisierter Prüfbericht
PrüfberichtNach jeder InspektionDokumentation aller PrüfergebnisseAusführlicher Bericht nach VDI 6022

So funktioniert die Vermittlung

1

Anfrage

Sie beschreiben Ihre RLT-Anlagen und den gewünschten Inspektionsbedarf.

2

Prüfung

Ihre Angaben werden auf mögliche Vermittlung an einen Fachbetrieb geprüft.

3

Vermittlung

Bei positiver Prüfung werden Ihre Daten an einen Fachbetrieb oder Sachkundigen übermittelt.

4

Kontakt

Der Fachbetrieb oder Sachkundige nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf und erstellt ein Angebot.

5

Ausführung

Vertrag und Ausführung liegen ausschließlich zwischen Ihnen und dem Fachbetrieb oder Sachkundigen.

Häufige Fragen zur RLT-Hygieneinspektion

Ist eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 Pflicht?

Die VDI 6022 ist eine anerkannte Regel der Technik. Der Gesetzgeber schreibt die Hygieneinspektion nicht direkt vor, doch Betreiber und Arbeitgeber müssen den Stand der Technik einhalten. In medizinischen Einrichtungen können sich aus dem Infektionsschutzgesetz (§ 23 IfSG) sowie den Hygieneverordnungen der Länder Vorgaben für eine regelmäßige hygienische Überprüfung ergeben.

Wie oft muss eine RLT-Anlage hygienisch inspiziert werden?

Gemäß VDI 6022 wird die Hygieneinspektion bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten in der Regel alle drei Jahre durchgeführt, bei Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Komponenten alle zwei Jahre. Maßgeblich sind Anlagentyp, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsinspektion?

Die Erstinspektion ist die erstmalige hygienische Beurteilung einer Anlage und umfasst die vollständige Erfassung und Einstufung. Die Wiederholungsinspektion knüpft an den bestehenden Prüfbericht an und prüft Abweichungen zum vorherigen Zustand.

Wer darf eine Hygieneinspektion nach VDI 6022 durchführen?

Für Hygieneinspektionen nach VDI 6022 ist eine Person mit der Qualifikation der Kategorie A nach VDI 6022 erforderlich. Wir vermitteln Anfragen an unabhängige Fachbetriebe und Sachkundige in Frankfurt und Umgebung.

Wo werden die mikrobiologischen Proben analysiert?

Die im Rahmen der Hygieneinspektion entnommenen mikrobiologischen Proben werden zur Untersuchung an ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor übergeben und dort fachgerecht bebrütet und analysiert.

Sollten Arbeiten an der Anlage und die Inspektion getrennt erfolgen?

Ja. Arbeiten an der RLT-Anlage und deren anschließende Überprüfung sollten klar voneinander getrennt sein. Wer Filter eingebaut oder gewechselt, die Anlage gewartet oder gereinigt hat, sollte die anschließende Inspektion unabhängig durchführen lassen.

RLT-Hygieneinspektion in Frankfurt anfragen

Beschreiben Sie Ihre RLT-Anlagen und den Inspektionsbedarf. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen möglich ist.

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